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Urteile - Rechtsprechung
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Kein Schadenersatz für Motorradfahrer
(Badische Zeitung vom 24. August 2000)
An einer Baustelle in Bernau / Schwarzwald
fuhr ein Motorradfahrer an einer vor einer Ampel wartenden Kolonne vorbei. In
dieser Kolone war für den Verkehr aus einer einmündenden Straße
eine Lücke gelassen worden. Durch diese fuhr ein Auto und kollidierte mit
den vorbeifahrenden Motorrad. Der Motorradfahrer wollte nun von dem Autofahrer
7.000 DM Schadenersatz, da nach seiner Meinung ein Verstoß gegen die Vorfahrtsregelung
vorlag.
Der urteilende Richter Priess im AG St. Blasien bewertete das Verhalten des
Bikers als grob fahrlässig und sprach die gesamte Schuld dem Kläger
zu. Das Vorbeifahren an einer wartenden Kraftfahrzeugschlange ist selbst dann
überholen, wenn kein Überholverbot ausgeschrieben ist. Der Überholende
muß dann für den Querverkehr freigelassene Lücken beachten.
Er befand weiterhin, dass der Motorradfahrer in mehrfacher Hinsicht gegen Vorschriften
verstoßen hat.
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Reifen eingetragen
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Für erhebliche Verunsicherung bei Motorradfahrern sowie bei Fahrzeug- und Reifenherstellern hat eine Änderung der Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gesorgt. Bis dahin durfte man in Deutschland auch andere Reifenfabrikate als die Serienausstattung fahren, wenn eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung des Motorradherstellers mitgeführt wurde. Durch die Änderung der StVZO wurde diese verbraucherfreundliche Regelung gestrichen. Erst nach massiver Intervention des Industrie-Verbandes Motorrad Deutschland e.V. (IVM) erklärte nun das Bundesverkehrsministerium: Das Mitführen einer Herstellerfreigabe reicht - der kostenpflichtige Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich.
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Unfall mit Körperverletzung
(Badische Zeitung vom 21. Februar 2001)
St. Blasien
Ein Fall von fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen wurde vom Amtsgericht St. Blasien verhandelt. Der Angeklagte war im September des vergangenen Jahres mit dem Motorrad auf der Landstraße 154 von St. Blasien in Richtung Albbruck (das schöne Alptal - Anm. MCI) unterwegs. In einer Kurve verlor er wegen überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über seine Yamaha und geriet auf die Gegenfahrbahn. Das Motorrad rammte ein entgegenkommendes Auto, wodurch die beiden Personen darin leichte Verletzungen und Prellungen zuzogen.
Der Motorradfahrer legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein mit der Begründung, dass sich das Ehepaar in dem gerammten Wagen nur leichte Verletzungen zuzog, während er selber erhebliche Verletzungen davontrug und einen Schaden von über 17.000.-- DM zu tragen habe. Der Staatsanwalt war gegen die Einstellung, Richter Priess gab mit Bedenken seine Zustimmung, da er kein Exempel statuieren wollte. Der Motorradfahrer hat 1800 Mark an ein Waisenhaus in Burkina Faso zu zahlen.
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Habt Ihr interessante Meldungen, welche in diese Richtung gehen, bitte meldet sie. Vielen Dank
© Wolfgang Hofmann 11-Okt-2000